Die Ankündigung, dass der Freistaat künftig die GEMA-Kosten für eintrittsfreie Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen übernehmen wird, hat die Verantwortlichen in den Musikverbänden genauso überrascht wie die Chöre und Orchester im Freistaat.
Auch wenn der Vertrag zwischen Freistaat und GEMA noch nicht unterzeichnet ist, ist nach intensiven Gesprächen mit dem Sozialministerium klar, dass auch die bayerischen Chöre und Orchester von diesem GEMA-Vertrag profitieren werden. „Uns war es wichtig, dass unsere bayerischen Musikensembles die gleiche Anerkennung des Freistaats bekommen wie die gemeinnützigen Institutionen im Sozialbereich“, so BMR-Präsident Dr. Helmut Kaltenhauser „Wir haben die Zusage des Sozialministeriums, dass die gewohnten Meldemodalitäten der bestehenden Gesamtverträge auch für die Veranstaltungen gelten, die in den Rahmenvertrag des Freistaats einfließen.“
Ob und welche konkreten Auswirkungen auf die Gesamtverträge der Laienmusikverbände der neue GEMA-Vertrag des Freistaats haben wird, wird sich zeigen, wenn die Details bekannt sind. Ab Mitte April soll es losgehen. Informationen zu den Details folgen rechtzeitig